“Das befriedigt meine Triebe - Geschwisterliebe, Geschwisterliebe…”
Haben wir es nicht alle gehört? Heute hat das Bundesverfassungsgericht die Klage eines vierfachen Familienvaters abgelehnt. Dieser sah das sogenannte “Inzestgesetz” als nicht verfassungskonform an, als eine Beschneidung seiner persönlichen Freiheitsrechte.
Um mal eine gemeinsame Basis zu haben; das hier ist der Paragraph 173 StGB:
(1) Wer mit einem leiblichen Abkömmling den Beischlaf vollzieht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Wer mit einem leiblichen Verwandten aufsteigender Linie den Beischlaf vollzieht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; dies gilt auch dann, wenn das Verwandtschaftsverhältnis erloschen ist. Ebenso werden leibliche Geschwister bestraft, die miteinander den Beischlaf vollziehen.
(3) Abkömmlinge und Geschwister werden nicht nach dieser Vorschrift bestraft, wenn sie zur Zeit der Tat noch nicht achtzehn Jahre alt waren.
Gut, jetzt teile ich mit euch mal ein paar meiner Gedanken und Ideen über diesen Paragraphen, seine Folgen und die Argumentation der Karlsruher Richter. Bevor ich das mache und um nicht den ganzen Beitrag mit Distanzierungen zu versauen, eine Klarstellung:
Ich bin Einzelkind. Ich habe eine (echt nicht unattraktive) Stiefschwester und kann mir - obwohl ich sie erst mit 11 “bekommen” habe - beim besten Willen nicht vorstellen Sex mit ihr zu haben. Niemals.
So viel also dazu. Anhand dieser Einleitung erkennt der geneigte Leser vielleicht, dass das hier kein Beitrag nach dem Motto “Sperrt den bloß weg, den Perversling!” wird, sondern eine eher kritische Betrachtung des Urteils. Richtig geraten.
Fangen wir mal mit den Argumenten der Richter an. Diese waren unter anderem, dass die “lebenswichtige Funktion der Familie für die menschliche Gemeinschaft” in Gefahr wäre, wenn diese “durch inzestuöse Beziehungen ins Wanken gerät”.
Aha. Das lassen wir uns doch mal auf der Zunge zergehen: Die Funktion einer Familie ist eingeschränkt, wenn ein Teil der Familie schon eine Familie ist bevor der andere Teil der Familie zur Welt kommt. Warum genau das so ist? Weiß ich auch nicht. Vielleicht hat ja noch jemand ein schlaues Argument, aber ich verstehe es nicht. Diese Gesellschaft ist voll mit Kindern, die in kaputten Familien aufwachsen, Alkoholismus, Armut und häusliche Gewalt als Alltag ansehen und schon von Anfang an vermittelt bekommen, dass sie es nie aus ihren Ghettos und ihrem Milleu herausschaffen werden - und da besteht eine Gefahr, dass durch Inzest die heile Familienlandschaft dieses Landes zerstört wird? Lächerlich.
Naja gut, da war ja noch was: Die Erbkrankheiten. Zweifelsfrei ein gutes und auch logisches Argument! Die Gefahr, als “Inzuchtprodukt” von Erbkrankheiten befallen zu werden ist höher als bei nicht-verwandten Elternpaaren. Das macht Sinn, da ja jeder Elternteil eines der betreffenden Gene in sich tragen kann. Damit ist die Gefahr, dass durch den Genpool des Nachkömmlings das entsprechende Merkmal zur Ausprägung kommt ziemlich genau doppelt so groß. (Wenn ich in Bio richtig aufgepasst habe) Eltern die Inzest betreiben, gefährden ihre Kinder also nicht nur in ihrer seelischen sondern auch in ihrer körperlichen Entwicklung. Darum kann man Papa auch locker für zwei Jahre in den Knast stecken, denn der hat ja wissentlich die Gesundheit seiner Nachkömmlinge gefährdet.
Okay. Ich stimme bis zu einem gewissen Punkt zu: Es ist unverantwortlich derart mit dem Leben seiner Kinder zu spielen! Geht gar nicht!
Jetzt zum “Aber”: Hörte ich nicht noch vor ein paar Wochen, dass die Mutter einer gewissen deutschen Sängerin mit 50 noch ein mal schwanger geworden ist und Zwillinge erwartet? Da war doch was? Ja, sieh an, Sarah Connors Mutter, sechster Monat.
So, folgen wir der “Krankheiten-Argumentation” und betrachten dann mal die Statistiken für “Down-Syndrom bei über vierzigjährigen Müttern” (Über 50% höher als bei jüngeren Müttern, vgl. Neuhäuser/Steinhausen 1999) können wir ja nur zu einem Schluss kommen: Ab in den Knast mit der Alten!
Beruhigend: Die an Trisomie 21 erkrankten Connor-Enkel wachsen - Inzestfreiheit sei Dank - zumindest in heilen Verhältnissen auf. Das ist doch viel Wert. Und ihre 28 Jahre ältere Nichte kann sich dann auch rührend um ihre kleinen Onkel oder Tanten kümmern. Heile Familienverhältnisse halt.
Denn natürlich kann niemand Einer 50jährigen das Schwangerwerden verbieten. Natürlich wäre dies ein eingriff in ihre sexuellen und persönlichen Freiheitsrechte. Natürlich muss der Staat in einer Demokratie seinen Bürgern auch derart schwerwiegende Entscheidungen selbst fallen lassen. Natürlich.
Doch warum endet diese Denkweise ausgerechnet beim Inzest derart abrupt? Sollte man sich nicht langsam mal fragen, ob hier wirklich “zum Schutz der Familie” gehandelt wurde? Oder sind es viel mehr de facto unbegründete, eingestaubte aber dafür auf breiter Front vertretende Moralvorstellungen, die die ach-so-subjektiven Richter bis auf eine Ausnahme dieses Urteil fallen ließen? (Besser als “unbegründet”: Nicht weniger gut begründet als Zwangsstelerisationen für alle Frauen über 40)
Kann es sein, das heute in einem der doch eigentlich menschenrechtlich am weitesten entwickelten Ländern der Welt die Untergrabung der menschlichen Grundrechte bestätigt und abgesegnet wurde?
Ich habe fast den Eindruck. Denn wenn ich mir das Gesetz da oben so angucke, dann sehe ich eine “INZESTverbot”, kein “INZUCHTverbot”.
Wo ist da der Sinn? Mal subjektiv betrachtet, komme mir hier bloß keiner mit “Das ist schließlich pervers!” - klar, das ist es, aber hallo. Mein Gegenargument? Schlicht und einfach: Na und?
Ich kann mir doch auch hinter verschlossenen Türen von einer stark beharten, 150 Kilo schweren 70jährigen auf’s Gesicht kacken lassen ohne dafür bestraft zu werden - oder nicht? Macht es dann wirklich Sinn, Menschen zu verbieten miteinander zu schlafen “nur” weil sie Geschwister sind? Ihnen - wie im zweiten Absatz - explizit den Beischlaf, nicht das Kinderkriegen, zu verbieten ist in meinen Augen ein ganz klarer Verstoß gegen die Freiheitsrechte eines Bürgers.
Aber na gut, ich bin gespannt wie es weitergeht. Wenn eines der - soweit ich weiß - gesunden Kinder des Geschwister- und Elternpaares irgendwann fragt wo sein Vater sei und die Antwort lautet “Der ist im Gefängnis weil du sein Kind bist”, dann haben die Karlsruher Richter bestimmt einen großen Schritt in die richtige Richtung getan um dieses Kind in seiner gesunden, seelischen und moralischen Entwicklung unsagbar zu stärken.
(Wer mich jetzt für einen perversen Inzest-Fanatiker hält ist zwar a) eh ein Trottel darf aber b) gern noch ein mal die Einleitung lesen. Danke.)



März 17, 2008 um 8:16
Man sollte erst mal zwei fragen trenne,sex und schwangerschaft.
Kinder müssen verhindert werden wenn zwei geschwister was miteinander machen keine frage.
Aber das bruder schwester sex verboten ist,währen schwester schwester sex erlaubt ist,ist in keiner weise nachvollziehbar.
Der staat hats ich aus dem sex leben anderer rauszuhalten,solange beide damit einverstanden sind.
März 17, 2008 um 8:45
lol, müsste man diesen Paragraphen nach nicht erstmal große Teile unserer osmanischen Freunde wegsperren, für 2-3 Jahre!!!???
März 17, 2008 um 10:15
Ähm, ja… Das Lustige ist doch eigentlich, dass der Paragraph das Kinderkriegen überhaupt nicht verbietet - nur den Geschlechtsverkehr. Niemand kann davon abgehalten werden, mittels künstlicher Befruchtung ein Kind mit seiner Schwester zu zeugen!
“Lesbischen” Geschwistersex verbietet der Paragraph allerdings in meinen Augen genau so deutlich wie “schwulen” - schade eigentlich, da gehen einige Zwillingsphantasien über den Jordan…
März 21, 2008 um 6:09
“Ich kann mir doch auch hinter verschlossenen Türen von einer stark beharten, 150 Kilo schweren 70jährigen auf’s Gesicht kacken lassen ohne dafür bestraft zu werden - oder nicht?” - Danke! ich war gerade am essen. aber irgendwie auch geil lol
März 24, 2008 um 10:01
die beiden die fuer dieses recht klagen sind der offensichtlichste und beste beweis, dass das weiterhin verboten gehoert.
April 3, 2008 um 7:53
Na, habe ich endlich auch deine Seite gefunden und dann gleich was nettes zum kommentieren.
Hast da noch was vergessen, laut einiger Experten zu dem Paragraphen ist Sex und Kinder kriegen nicht verboten, das einzige was verboten ist, ist der Vaginalverkehr.
Wie du schon sagtest, theoretisch, dürften sie sich künstlich befruchten und munter freudig alle weiteren Körperöffnungen für ihre Bettspielchen benutzen und keiner dürfte was sagen. Aber eine Schwangerschaft auf normale Weise und daraus die Kinder sind ja extrem gefährdet in einer viel schlimmeren Familie aufzuwachsen, als Kinder der gleichen Eltern mit Hilfe einer Samenspende.
Aber schön, dass unsere Verfassungsrichter so konsequent mit Gesetzen umgehen und die Technik und Logik mal einfach weglassen, warum sollten Juristen auch nachdenken, dafür gibts doch Gesetze. Wenn man sie dann noch richtig begründet mit Dingen, die im Gesetz nicht mal verboten sind, ist doch alles bestens. Da fühlt man sich doch gleich viel besser in einer Gesellschaft wo Kinder nur in geordneten Familienverhältnissen aufwachsen dürfen.
Klar gehört es verboten, aber das Gesetz wie es besteht ist Schwachsinn, wenn schon geklagt wird und die Richter sagen, es soll so bleiben, dann hätten sie der Legislative aber auch sagen müssen, ändert das Gesetz so ab, dass es immer noch den Sinn der hinter diesem Gesetz steht erfüllt und nicht einfach so umgangen werden kann.